doppeltspitze GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Juli 2024

A. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

  1. Für die Geschäftsbedingungen zwischen Julia Collard & Sven Schnitzler, Im Vogelsang 74 50321 Brühl (nachfolgend „doppeltspitze“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Ergänzende Regelungen können in dem Angebot von doppeltspitze festgelegt werden. Bei einem Widerspruch zwischen Regelungen aus dem Angebot und diesen AGB haben stets die Regelungen in dem Angebot Vorrang.
  2. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit doppeltspitze ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (per Briefpost oder E-Mail) zustimmt.
  3. doppeltspitze ist ein Anbieter für Online-Marketing und Kommunikationsdienstleistungen. doppeltspitze erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Marketing, Online-Marketing inkl. Webdesign und Ads, Marketing-Beratung, Social-Media-Marketing, Text-, Artikel- und Blogerstellung sowie Content-, Bild- und Videoerstellung. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich insbesondere aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Angeboten, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen der Agentur.
  4. Der konkrete Vertragsgegenstand und die Leistungspflichten der Parteien ergeben sich aus dem Angebot von doppeltspitze.
  5. Soweit nicht ausdrücklich im Angebot von doppeltspitze einbezogen, sind Leistungen, die nicht unmittelbar von doppeltspitze erbracht werden, nicht Teil der vertraglich vereinbarten Vergütung, sondern sind vom Kunden gesondert zu zahlen. Hierzu zählen Rechteeinräumung von Inhalten Dritter (bspw. Stockmaterial), Produktionskosten (Audio/Video), Domainregistrierungsgebühren, Hostinggebühren, Media Spendings im Rahmen von Suchmaschinen- und Social Media Marketing-Kampagnen und sonstige vergleichbare Leistungen Dritter, sowie bei Angebotserstellung unvorhergesehene Reisekosten.
  6. Kosten für dritte Software- oder sonstige Produkte, die für die Realisierung des Projekts erforderlich sind (z.B. gekaufte Themes, Plugins, Werbebudgets, Werbematerialien etc.), sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Preis inbegriffen. Funktionalitäten, responsives Webdesign und Browser-Kompatibilität können nur im Rahmen der Voraussetzungen des dritten Software-Produkts gewährt werden. Das gleiche gilt in Bezug auf Beschränkungen von jeglichen erforderlichen Dritt-Produkten, etwa Funktionalitäten von Werbeplattformen.
  7. Bei der Erstellung von Content, Trackingvorrichtungen, Analysetools und Optimierung einer Website oder eines Social Media Kanals wird die Agentur die beauftragten Leistungen nach den Regeln der Technik erbringen und dem Auftraggeber liefern oder auf der Website oder in dem Social Media Account des Auftraggebers installieren/publizieren.
  8. doppeltspitze ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Erfüllungsgehilfen für die Vertragserfüllung einzusetzen, ohne dass es eine entsprechende Pflicht gibt, den Kunden darüber zu informieren.
  9. Der Vertragsgegenstand wird ausschließlich für die zum Zeitpunkt der Fertigstellung aktuellen und gängigen Internetbrowser konfiguriert. Aktuell sind alle Browserversionen, deren Entwicklungsstand nicht älter als 2 Jahre ist. Zukünftige Browserversionen sind somit nicht von der Umsetzung erfasst. Gängig sind Internetbrowser wie Microsoft Edge, Apple Safari, Mozilla Firefox und Google Chrome.
  10. Beinhaltet der Vertragsgegenstand die Arbeit mit Fremdsoftware, kann doppeltspitze nicht zusichern, dass zukünftige Änderungen der Drittsoftware kompatibel zur Leistung von doppeltspitze sind. Eine Anpassung in der Zukunft zur Herstellung einer möglichen Kompatibilität ist damit nicht Gegenstand des Vertrages, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  11. Der Kunde ist nur berechtigt, den von doppeltspitze erbrachten Vertragsgegenstand für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Der vereinbarte Zweck ergibt sich aus dem Angebot von doppeltspitze auf Grundlage des Kunden.

B. Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und doppeltspitze zustande, indem der Kunde dem Angebot in der letzten Fassung zustimmt durch Unterzeichnung oder schriftliche Bestätigung (bspw. per E-Mail).
  2. Werden wiederkehrende Serviceleistungen über einen längeren Zeitraum vereinbart, werden diese schriftlich fixiert und von beiden Parteien durch Unterschrift oder elektronische Mail bestätigt. Bestätigt gilt eine Vereinbarung auch dann, wenn die Leistung erbracht wurde. Serviceleistungen (z.B. die Betreuung im Bereich Social Media, Content Marketing und Google bzw. Social Ads) werden monatlich berechnet. Serviceverträge haben – wenn nicht anders vereinbart – eine Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten. Wird der Vertrag nicht vor Ende der Laufzeit gekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 6 Monate.

C. Kosten, Zahlung

  1. Die Höhe der Vergütung (gleichgültig, ob es sich um Pauschal- oder Stundenvergütung handelt) ergibt sich aus dem Angebot von doppeltspitze. Angegebene Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Nettopreis) sofern nicht anders vereinbart und ausgewiesen.
  2. doppeltspitze behält sich das Recht vor, Vorschusszahlungen sowie Teilzahlungen nach dem Erreichen wesentlicher Zwischenleistungen zu verlangen.
  3. Vorschuss-, Zwischen- und Endrechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig.

D. Vertragspflichten des Kunden, Freistellung

  1. Der Kunde stellt doppeltspitze die zur Erstellung der Leistung erforderlichen Inhalte in digitaler Form zur Verfügung.
  2. doppeltspitze ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit dem Vertragsgegenstand verfolgten Zweck zu erreichen. Des Weiteren ist doppeltspitze für sämtliche Inhalte, die der Kunde im Rahmen des Vertrages und der Vertragsanbahnung bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist doppeltspitze nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße (bspw. Marken- und Urheberrechte sowie sonstige Schutzrechte) zu überprüfen; hierbei handelt es sich um eine Pflicht des Kunden.
  3. Sollten Dritte doppeltspitze wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten des Kunden resultieren, verpflichtet sich dieser, doppeltspitze von jeglicher Haftung freizustellen und doppeltspitze die Kosten zu ersetzen, die doppeltspitze wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
  4. doppeltspitze erbringt keine Rechtsberatung. Der Kunde ist damit selbst verpflichtet, die rechtliche Konformität des Vertragsgegenstandes (Grafiken, Logos, Seitenlayout, etc.) zu prüfen. Dies betrifft auch die Absicherung aller datenschutzrechtlich relevanten Aspekte. doppeltspitze wird den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung geplanter Werbemaßnahmen hinweisen. doppeltspitze übernimmt keine eigene rechtliche Überprüfung der von ihr erbrachten Leistungen. Erachtet sie für die Realisierung der Maßnahmen eine rechtliche (z.B. wettbewerbs- oder markenrechtliche) Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten. 
  5. Erhält der Kunde zur Pflege/Einsicht seines Angebotes die entsprechenden Zugangsdaten, ist er verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln, und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung der Zugangsdaten resultiert. Erlangt der Kunde davon Kenntnis, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bekannt sind, hat er doppeltspitze hiervon unverzüglich zu informieren. Sollten infolge Verschuldens des Kunden unberechtigte Dritte Leistungen von doppeltspitze nutzen, haftet der Kunde auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Im Verdachtsfall hat der Kunde deshalb die Möglichkeit und die Pflicht, neue Zugangsdaten anzufordern.
  6. Umgekehrt ist der Kunde verpflichtet, doppeltspitze bei Abschluss des Vertrages alle notwendigen Rechte für die die Accounts bei den einschlägigen Online-Diensten (insb. Social-Media-Plattformen) einzuräumen. Teilweise hat der Kunde dafür die Zugangsdaten (Benutzername, Passwort etc.) mitzuteilen, soweit diese für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich sind. Soweit die Mitteilung von Passwörtern für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten notwendig ist, wird doppeltspitze den Kunden explizit zur Übermittlung auffordern. Der Kunde teilt doppeltspitze keine Passwörter unaufgefordert mit.

E. Leistungserbringung/Leistungsphasen

  1. doppeltspitze erarbeitet unter Mitwirkung des Kunden einen Plan über die zukünftige Struktur und Funktionalität des Vertragsgegenstandes. Das Konzept bildet die Grundlage für die spätere Umsetzungsleistung. Das Konzept wird vom Kunden am Ende freigegeben. Ein u. U. bereits vorvertraglich mit dem Kunden erstelltes Konzept gilt als freigegeben und bildet ebenfalls die Grundlage für die spätere Umsetzungsleistung.
  2. Nach Freigabe des Konzepts bzw. Projektplans beginnt doppeltspitze mit der Umsetzung. Auf Basis des freigegebenen Konzepts erstellt doppeltspitze einen gebrauchstauglich fertigen Vertragsgegenstand, der die vereinbarten Funktionen enthält. Die Umsetzung wird vom Kunden am Ende freigegeben.
  3. doppeltspitze wird den Vertragsgegenstand nach Fertigstellung in den Verfügungsbereich des Kunden übertragen, wo dieser sodann vom Kunden abgenommen wird (Punkt G. dieser AGB). Dies kann durch Heraufladen der Daten auf einen vom Kunden angegebenen und durch Übermittlung der Zugangsdaten zugänglich gemachten Server, durch Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf ähnliche Weise erfolgen. Der Kunde stellt hierfür doppeltspitze alle notwendigen Zugangsdaten unverzüglich zur Verfügung.
  4. Lehnt der Kunde Vorschläge bezüglich des Konzeptes oder der Umsetzung in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Kunden Rechnung tragender Version mehr als zweimal ab, so hat doppeltspitze das Recht, den Vertrag zu kündigen und kann die für die Konzeptphase und/oder die Umsetzungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung verlangen.
  5. Soweit der Kunde von ihm zugesagte Termine bzw. Leistungszusagen nicht einhält, liegt die darauf begründete Verzögerung der Arbeit nicht in der Verantwortung von doppel[spitze.
  6. Der Kunde ist sich dessen bewusst, dass das Verstreichen von ihm zugesagter Termine bzw. Leistungszusagen zu Mehrkosten führen können.

F. Media-Planung und Media-Durchführung

  1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung erfüllt doppeltspitze nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet doppeltspitze dem Kunden durch diese Leistungen wie auch durch alle anderen durch sie erbrachten Dienstleistungen nicht.
  2. Im Rahmen von Performance Marketing Kampagnen bleibt oder wird stets der Vertragspartner der jeweiligen (Online-)Werbe-Plattform.
  3. doppeltspitze verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiterzugeben.
  4. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist doppeltspitze nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen, damit die Agentur nicht in Vorleistung geht. Insofern der jeweilige Anbieter bzw. die jeweilige Plattform es technisch möglich macht, wird auf direktem Wege die Kreditkarte/ das Bankkonto des Kunden mit den Media-Leistungen belastet. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet doppeltspitze nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur entsteht dadurch nicht.

G. Social-Media-Plattformen

  1. Der Umfang, in welchem doppeltspitze Social-Media-Accounts betreut, wird im Auftrag konkret bestimmt. Insbesondere wird dort festgelegt, innerhalb welchen Rahmens doppeltspitze die Kommunikation über die Social-Media-Plattformen eigenständig durchführt und/oder inwieweit die Kommunikation durch den Kunden selbst erfolgt oder vorab zu überprüfen ist. Redaktionspläne gehen mit einer angemessenen Vorlaufzeit an den Kunden und gelten als freigegeben, sofern dies (per Mail) bestätigt wird oder dem nicht nach 3 Tagen widersprochen wird.
  2. Soweit doppeltspitze oder von ihr beauftragte Dritte für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten Social-Media-Accounts nutzen und/oder einrichten müssen, erfolgt dies im Namen und in Vollmacht des Kunden. Der Kunde bleibt oder wird dabei stets der Vertragspartner der jeweiligen Social-Media-Plattform.
  3. Soweit doppeltspitze vom Kunden Zugangsdaten zu Social-Media-Accounts anfordert und auf die Aufforderung hin erhält, sind diese streng vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
  4. doppeltspitze ist verpflichtet, die Zugangsdaten für Social-Media-Accounts, die doppeltspitze im Rahmen der Leistungserbringung für den Kunden erstellt, spätestens bei Beendigung des Vertrages an den Kunden herauszugeben und ihm vollständig den Account zu übergeben. Der Kunde hat auch das Recht jederzeit vorab, die Zugangsdaten für die Social-Media-Accounts anzufordern

G.  Mehraufwand/ Änderungswünsche

  1. Sollte der Kunde nach Freigabe des Konzepts bzw. der Umsetzung oder nach Abnahme des fertiggestellten Vertragsgegenstandes eine nachträgliche Änderung bzw. Ergänzung verlangen, so ist doppeltspitze zur Änderung nicht mehr verpflichtet. Gleichwohl kann doppeltspitze diesem Wunsch nachkommen, wobei eine zusätzliche Vergütung für den Mehraufwand bei dieser Änderung/Ergänzung entsteht.
  2. Vereinbarte Fertigstellungs- bzw. Veröffentlichungstermine verschieben sich dadurch ebenfalls um einen angemessenen Zeitraum, wobei insbesondere die Arbeitskapazität von doppeltspitze im Zeitpunkt des Änderungswunsches berücksichtigt werden muss. doppeltspitze informiert den Kunden über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer.
  3. Das gleiche gilt auch für den Fall, dass eine Freigabe oder Abnahme noch nicht erteilt wurde, obwohl die Voraussetzungen dafür bereits erfüllt sind.

H. Abnahme/ Eigentumsrechte

  1. Der Kunde ist zur Abnahme der erbrachten Leistung verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist schriftlich (per E-Mail oder in Textform) zu erklären. Erfolgt die Abnahme trotz Aufforderung und vertraglich erbrachter Leistungen nicht schriftlich innerhalb von 14 Tagen seitens des Kunden und werden keine Einwände gegen die Abnahme schriftlich vorgebracht, so gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen.
  2. doppeltspitze hat im Rahmen des vereinbarten Auftrags eine gestalterische und künstlerische Freiheit, soweit keine konkreten Kundenvorgaben vorliegen. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch/künstlerischen Gründen verweigert werden, wenn die erbrachte Arbeit mittlerer Art und Güte entspricht.
  3. Während der Fertigstellungsphase ist doppeltspitze berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der erbrachten Leistung zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Leistungen den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
  4. Die Nutzung der Vertragsleistung durch den Kunden stellt ebenfalls eine stillschweigende Abnahme dar.
  5. Fordert der Kunde doppeltspitze auf, eine Webseite online zu schalten, dann sichert er zu, dass er zuvor die vollständige Seite rechtlich überprüft hat.
  6. Erstellte (Dienst)Leistungen, auch die geistigen Eigentums (z.B. Recherchen, Texte, Designs) bleiben bis zur vollen Bezahlung der vereinbarten Rechnungshöhe und nach Zahlung der ggf. letzten Teilrechnung Eigentum von doppeltspitze.

I. Kündigung/Rücktritt

  1. doppeltspitze ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von einem Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich vor:
    1. Wenn aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, die Ausführung eines Auftrags trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen weiter verzögert oder unmöglich wird.
    2. Wenn der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen gegen wesentliche Verpflichtungen aus einem Vertrag oder beharrlich gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt.
  2. Im Fall eines solchen berechtigten Vertragsrücktritts behält doppeltspitze den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Entgelt.
  3. Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag aus wichtigem Grund zurückzutreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Aufrechterhaltung des Auftrages für den Kunden nicht mehr zumutbar ist, weil doppeltspitze fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen zur Wiedergutmachung gegen wesentliche Bestimmungen aus einem Vertrag verstößt.
  4. Die bis zu diesem Zeitpunkt von doppeltspitze bereits erbrachten Leistungen sowie andere aufgelaufene Kosten sind vom Kunden auch im Fall seines berechtigten Rücktritts in voller Höhe zu bezahlen.
  5. Kündigt der Kunde den Vertrag ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, ist der Kunde verpflichtet, über die bis zu diesem Zeitpunkt von doppeltspitze bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten hinaus die vereinbarte Vergütung vollumfänglich zu bezahlen. Aufgrund der projektbezogenen Terminierung durch doppeltspitze kann der entgangene Gewinn nicht kurzfristig anderweitig realisiert werden.
  6. Kündigt der Kunde den Vertrag ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes vor Projektbeginn, ist er aufgrund der projektbezogenen Terminierung von doppeltspitze verpflichtet, den aufgrund der Kurzfristigkeit nicht anderweitig zu realisierenden Gewinn in folgender Abstufung anteilig zu bezahlen:
    1. Kündigung nicht mehr als 14 Tage vor vereinbartem Projektbeginn: 100%
    2. Kündigung nicht mehr als 30 Tage vor vereinbartem Projektbeginn: 75%
    3. Kündigung nicht mehr als 60 Tage vor vereinbartem Projektbeginn: 50%

J. Nutzungsrechte

  1. doppeltspitze überträgt dem Kunden das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Leistung. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt (beabsichtigte Nutzung des jeweiligen Vertragsgegenstandes), ist das Nutzungsrecht begrenzt auf die Nutzung im Internet. 
  2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Werke sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Der Urheber ist daher der Schöpfer des Werkes. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.    
  3. doppeltspitze verzichtet im Rahmen der Rechteeinräumung nicht auf das Recht der Namensnennung, soweit nicht anderweitig ausdrücklich mitgeteilt (§ 13 UrhG). So erfolgt die Namensnennung beim Webdesign im Impressum einer Website.
  4. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
  5. Zieht doppeltspitze zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird doppeltspitze deren Urhebernutzungsrechte für den Kunden auf dessen Kosten zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben und im gleichen Umfang auf den Kunden übertragen. Der Kunde ist berechtigt, Einsicht in die mit Dritten geschlossenen Verträge, die zur Erfüllung dieses Vertrags nötig sind, zu nehmen.
  6. Soweit doppeltspitze „open source software“ o. ä. zur Erstellung des Vertragsgegenstandes verwendet, gelten die Regelungen dieses Softwareproduktes. Urheberrechte entstehen nur soweit, wie sie nach den jeweiligen Lizenzbedingungen entstehen können. Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, sich an die jeweiligen Lizenzbedingungen zu halten.

K. Referenz

doppeltspitze behält sich vor, die Vertragsbeziehung und die dort erbrachten Leistungen als Referenz und Eigenwerbung zu nutzen und dazu das Unternehmenslogo/CI sowie ggf. den Kunden als Case-Study auf der Webseite von doppeltspitze zu thematisieren bzw. zu verwenden. Der Kunde stimmt dieser Nutzung zu und sichert zu, dass doppeltspitze bspw. auch Screenshots der umgesetzten Arbeit als Referenz verwenden kann. Anderenfalls widerspricht der Kunde schriftlich gegen die Vrwendung.

L. Gewährleistungsrecht

  1. Für Mängel der erbrachten Leistung haftet doppeltspitze nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden beträgt ein Jahr.
  2. Mängelrechte sind ausgeschlossen, soweit sie auf von dem Kunden bereitgestellten Materialien oder sonstigen Vorgaben des Kunden beruhen.
  3. Ist der Vertragsgegenstand mangelhaft, kann der Kunde Nacherfüllung verlangen. Das Wahlrecht, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, steht doppeltspitze zu. Ein Recht des Kunden, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, besteht erst, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
  4. Der Kunde hat den Vertragsgegenstand unverzüglich nach der Ablieferung durch doppeltspitze, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen. Bei der Untersuchung erkennbare Mängel sind unverzüglich zu rügen. Bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung des Mangels zu rügen. Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen. Unverzüglich ist die Rüge, wenn sie innerhalb von 10 Tagen erfolgt. Für die Rechtzeitigkeit genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Unterlässt der Kunde die Anzeige, sind Mängelansprüche bezüglich dieser Mängel ausgeschlossen und die Leistung gilt als mangelfrei.
  5. Der Kunde hat doppeltspitze soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen.
  6. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden können von diesem nicht geltend gemacht werden, wenn er selbst ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen an der Soft- und Hardware durchgeführt hat oder Dritte hat durchführen lassen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Änderungen die Gewährleistungsarbeiten, insbesondere die Analyse- und Beseitigungsarbeiten seitens doppeltspitze nicht oder nur unwesentlich erschweren und die gemeldeten Mängel nicht auf diese Änderungen zurückzuführen sind. Sind gemeldete Mängel nicht doppeltspitze zuzurechnen, wird der Kunde doppeltspitze den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten nach den üblichen Sätzen (i.d.R. €100/ Stunde) vergüten.

M. Vertraulichkeit

  1. Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von sechzig (60) Monaten nach Beendigung des Vertrags fort.
  2. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
    1. die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
    2. die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
    3. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
  3. Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
  4. Jeder schuldhafte Verstoß gegen die vorstehenden Vertraulichkeitsverpflichtungen zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 20.000 EUR nach sich. Weitergehende Ansprüche der Parteien bleiben unberührt.

N. Hinweis zur Datenverarbeitung

  1. doppeltspitze verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
  2. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet (Ausnahme: Daten im Zusammenhang mit der Auftragserstellung sowie der Abrechnung der Projekte werden an eine externe Finanzbuchhaltung sowie unsere Hausbank weitergeleitet.)
  3. Der Kunde kann seine datenschutzrechtlichen Ansprüche (Auskunft, Löschung, etc.) in der Datenschutzerklärung von doppeltspitze im Internet einsehen.

O. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien sich ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von doppeltspitze.
  2. Für die von doppeltspitze auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für die hieraus folgenden Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit der Zustimmung von doppeltspitze an Dritte übertragen werden.