KI-Kennzeichnung im Netz
10 Dinge, bei denen die du besser nicht bis zum 2. August wartest
Ach – bis August ist ja noch ewig hin… Nope – ist es nicht! Wer dann erst anfängt, KI-Inhalte korrekt zu kennzeichnen, riskiert nicht nur Bußgelder sondern vor allem Vertrauen. Nutzerinnen und Nutzer werden kritischer, nicht nachsichtiger.
Gehen wir einmal die wichtigsten Punkte gemeinsam durch:
1. Der grundlegende Unterschied: Deepfake vs. KI-unterstützt
Nicht alles, was mit KI erstellt wurde, muss zwingend gekennzeichnet werden. Der AI Act zielt vor allem auf täuschend echte Inhalte ab, also sogenannte Deepfakes. Das sind Bilder, Videos oder Audiodateien, die echte oder fiktive Personen, Orte oder Situationen so realistisch darstellen, dass man sie für echt halten könnte.
Ein KI-generierter illustrativer Charakter (z.B. eine Comicfigur oder eine absolute Übertreibung), der offensichtlich nicht real ist, ist kein Problem.
Ein fotoähnliches Produktbild, das wirkt, als wäre es fotografiert worden allerdings schon. Das ist ein Deepfake im Sinne des Gesetzes und das – Achtung! – auch wenn keine „echte“ Person darauf zu sehen ist.
Es geht also nicht um die Technik dahinter, sondern das Täuschungspotenzial.
2. Mach den „täuschend echt“-Test
Am besten du stellst dir (oder jemanden um dich rum) bevor du ein KI-generiertes Bild postest die eine Frage: Würde jemand, der dieses Bild sieht, automatisch bzw. intuitiv annehmen, es sei fotografiert oder von einem Menschen gezeichnet worden?
Wenn ja: kennzeichne es.
Das gilt für:
- Fotoähnliche Produktbilder (z. B. ein Schuh auf einer echten Straße, nie fotografiert)
- Personendarstellungen, die real wirken (auch komplett erfundene Personen)
- Landschaften oder Innenräume, die wie echte Orte aussehen
- Videos oder GIFs mit realistischer Bewegungen
Was nicht zwingend kennzeichnungspflichtig ist: stilisierte Illustrationen, offensichtlich digitale Artworks, Cartoon-Charaktere oder abstrakte KI-Kunst.
3. Texte
Bei Texten ist die Rechtslage sogar noch etwas enger gefasst als bei Bildern. Die Kennzeichnungspflicht greift laut AI Act bei Texten dann, wenn sie:
- automatisch veröffentlicht werden (ohne menschliche Prüfung), und
- öffentliche Themen behandeln also Nachrichten, Politik, gesellschaftliche Debatten.
Ein Social-Media-Post über dein neues Produktfeature, den du mit ChatGPT entworfen und dann überarbeitet hast ist grundsätzlich eher nicht kennzeichnungspflichtig.
Ein vollautomatisch generierter und geposteter Kommentar zum Bundestagswahlkampf ist es definitiv. Da sind wir dann immer im Umfeld der Agentic AI, d.h. die KI agiert für dich.
Als Faustregel darf gelten: Wer den Text liest und korrigiert und individualisiert, bevor er online geht, ist in der Regel auf der sicheren Seite.
4. Achtung: Es gibt jetzt schon Plattformregeln!
Meta, TikTok und YouTube haben eigene Richtlinien zur KI-Kennzeichnung, die unabhängig vom EU AI Act bereits jetzt gelten:
- Instagram & Facebook (Meta): Du kannst und sollst bei Beiträgen ein KI-Label setzen. Realistische Darstellungen – besonders mit echten Personen – müssen markiert werden.
- TikTok: Verlangt Kennzeichnung bei Deepfakes und realistischen KI-Videos. Wer es nicht tut, riskiert Löschung oder Accountsperren.
- YouTube: Kennzeichnungspflicht bei veränderten Gesichtern oder synthetischen Stimmen in realistischem Kontext.
- LinkedIn: Empfiehlt Kennzeichnung, verpflichtet aber noch nicht.
Die individuellen Nutzungsbedingungen müssen den AI Act natürlich berücksichtigen, dürfen ihn aber „verschärfen“ oder konkretisieren.
5. Und wie geht das jetzt mit der Kennzeichnung?
Es gibt (noch) kein einheitliches Format, aber folgende Wege funktionieren in der Praxis:
- Du verfasst eine Caption / Bildunterschrift: „Dieses Bild wurde mit KI generiert.“
- Plattform-Labels: Meta und TikTok bieten eigene KI-Labels an. Du klickst also einen Button/ ein Icon an, das die Beiträge einheitlich labelt.
- Metadaten (C2PA-Standard): Immer mehr Tools wie Adobe Firefly oder DALL-E integrieren unsichtbare Wasserzeichen und Metadaten, die maschinenlesbar sind. Das wird künftig auch 2026 Pflicht für Anbieter.
- Hashtags: #KIgeneriert oder #AIgenerated sind kein Ersatz für eine Kennzeichnung, können aber natürlich ein zusätzliches Transparenzsignal sein.
Wichtig: Die Kennzeichnung muss sichtbar und eindeutig sein. Im Kleingedruckten sind sie also nicht gut (und rechtlich korrekt) platziert.
6. Und bei Texten?
Für Texte ist die Kennzeichnung flexibler:
- Platziere einen Hinweis direkt vor oder hinter dem Text: „Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell geprüft.“ – reicht in den meisten Fällen aus.
- Im Impressum oder in der Über-uns-Seite: Wenn du generell KI im Content-Prozess einsetzt, kannst du das dort zusätzlich transparent kommunizieren.
Auch hier gilt, dass die Kennzeichnung sichtbar im Zusammenhang des KI-generierten Content platziert sein muss. Nur im Impressum reicht es also nicht!
7. Menschliche Kontrolle hebt die Pflicht (bei Texten!) auf
Human First – Juchu!!!
Das wollten wir doch hören, oder?
Wer KI als Hilfsmittel nutzt und den Output maßgeblich überarbeitet und verantwortet, muss nicht kennzeichnen.
Das bedeutet konkret:
- Du lässt ChatGPT einen Entwurf schreiben, überarbeitest ihn grundlegend und gibst ihn frei → keine Kennzeichnung notwendig.
- Du lässt einen Text direkt automatisch posten, ohne Kontrolle → Kennzeichnen!
- Du bearbeitest ein KI-Bild stark nach und gestaltest es wesentlich um → Grauzone, im Zweifel kennzeichnen.
Der Maßstab ist, ob dritte glauben könnten, das sei von einem Menschen verfasst/erstellt worden, obwohl es das nicht ist.
Ganz ehrlich: wenn du ein KI generiertes Bild solange bearbeitest, dass es nicht mehr KI generiert aussieht, dann mach ein Foto 😅
8. Bußgelder und Abmahnrisiko
Ab August 2026 werden Verstöße gegen den AI Act (zumindest theoretisch) sanktioniert:
- Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des Jahresumsatzes
- Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände – das ist besonders für kleine Unternehmen und Selbstständige relevant.
- Plattformsanktionen schon heute: Löschung, Reichweitenverlust, Accountsperren
Die Rechtsprechung mag da noch langsam sein, aber findige Anwälte und Unternehmen kennen wir aus den letzten Jahren zuhauf, die sich (siehe Google Fonts und Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) auf „Fehler“ stürzen und Abmahnwellen initiieren.
9. Dein KI-Workflow
Statt im Einzelfall ewig zu überlegen oder zu verschlimmbessern, lohnt es sich einen klaren Prozess zu definieren:
- Ist es ein Bild oder Video? → Wirkt es täuschend echt? → Kennzeichnen.
- Ist es ein Text zu einem öffentlichen Thema? → Wurde er ohne menschliche Prüfung veröffentlicht? → Kennzeichnen.
- Habe ich den Inhalt maßgeblich verändert und verantwortet? → Kein Zwang, aber Transparenz empfehlenswert.
- Welche Plattform? → Plattform-eigene Labels nutzen, wo verfügbar.
Und ganz ehrlich: wenn die KI dir ein perfektes Bild erstellt, dann kannst du es auch kennzeichnen. Den noch perfekteren Prompt dafür hast du ja geschrieben 🤩
10. Transparenz ist ein Wettbewerbsvorteil
Wer offen kommuniziert, wie er arbeitet, signalisiert Kompetenz und Ehrlichkeit. Nutzerinnen und Nutzer, die merken, dass jemand transparent mit KI umgeht, vertrauen diesem Account eher mehr als weniger. Immerhin ist KI-Kompetenz eine Zukunftskompetenz.
„Mit KI-Unterstützung erstellt“ ist künftig normal – die Qualität entscheidet nicht das „ob“.
Also: Der EU AI Act kommt ziemlich bald und die Plattformregeln gelten schon jetzt. Lohnt sich also, sich damit zu beschäftigen.
Hinweis:
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Die genaue Anwendung des AI Acts auf Einzelfälle sollte mit einer spezialisierten Kanzlei geprüft werden.
Er ist übrigens natürlich mit Unterstützung von KI erstellt 😎
